Wer hat Anspruch auf eine Gemeindewohnung?
- EU-Bürger:
- mindestens 3 Jahre Hauptwohnsitz in Landeck (in den vergangenen 10 Jahren)
- oder: letzten 3 Jahre in Landeck arbeitstätig
- nicht EU-Bürger:
- 8 Jahre Hauptwohnsitz in Landeck
Was ist zu tun?
- Vormerkung
- Liste der aktuell freien Gemeindewohnungen anschauen
- online, Anschlagtafel, Zimmer 7
- Bei Interesse an einer Wohnung mit Frau Wolf Kontakt aufnehmen, um Wohnungsbesichtigung zu vereinbaren
- Wohnungsbewerbung abgeben
Jeder Wohnungswerber kann sich innerhalb der gesetzten Frist (Bewerbungsende lt. Aushang) monatlich für bis zu drei Wohnungen, bewerben.
Die Zuteilung wird durch Beschluss des Wohnungs- und Infrastrukturausschusses entschieden.
Obfrau: GR Beate Scheiber
Formular Wohnungsantrag
Formular Wohnungsbewerbung
Leitfaden für die Wohnungsvergabe
Liste_freie_Wohnungen_Jänner_2025[1].docx herunterladen (0.02 MB)