Winterdienst

Früher als erwartet hat der Winter Anfang November seinen Einzug gehalten. Nachdem die Fahrzeuge bereits für den Winterdienst umgerüstet waren, konnte der erste überraschende Schneefall von den Bauhofbediensteten gut bewältigt werden.

Mit dem erstmaligen großflächigen Salzeinsatz wurden die Straßen innerhalb kurzer Zeit bis auf den Asphalt vom Schnee geräumt. Wie in anderen Städten Tirols wird man zukünftig auch in Landeck mit einem gut dosierten Salzeinsatz für mehr Sicherheit auf den Fahrbahnen und Gehsteigen sorgen. Nach jedem Neuschneefall wird man bemüht sein, die Verkehrsflächen bis auf die Asphaltoberfläche zu säubern. Nur mit dieser sogenannten Schwarzräumung kann vermieden werden, dass sich Schneefahrbahnen bei Tauwetter und durch die Sonneneinstrahlung in Eisflächen verwandeln.

Hat sich einmal eine Eisschicht gebildet ist diese kaum mehr zu entfernen und erfordert eine permanente Splittstreuung. Neben dem Sicherheitsaspekt gibt es noch einen weiteren Grund welcher für die Salzstreuung spricht. Nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen darf
Streusplitt aus der Frühjahrskehrung je nach Verschmutzungsgrad nur mehr auf eigens bewilligten Deponien gelagert werden. Dies führt zukünftig zu einer wesentlichen Verteuerung der Entsorgungskosten, weshalb der Splitteinsatz nur mehr auf ein unbedingt notwendiges Ausmaß eingeschränkt werden soll. Mit den im Vorjahr angeschafften Unimog und dem Kleintraktor KUBOTA stehen dem Bauhof erstmals spezielle Salzstreufahrzeuge zur Verfügung.

Die Bauhofmannschaft wird sich auch kommenden Winter bemühen, sämtliche Verkehrsflächen, welche im Zuständigkeitsbereich der Stadt liegen, so gut wie möglich zu räumen und zu streuen. Leider ist es dabei nicht immer möglich alle Straßen gleichzeitig zu bedienen. Haupt- und stärker frequentiere Nebenstraßen müssen auch weiterhin vorrangig behandelt werden.

Den Winterdienst betrifft nicht nur die Stadtgemeinde Landeck sondern auch alle Grundstückseigentümer im verbauten Gebiet entlang von öffentlichen Straßen und Wegen. Laut Straßenverkehrsordnung sind alle Grundeigentümer im Ortsgebiet verpflichtet

  • die am Grundstück entlangführenden dem öffentlichen Verkehr dienende Gehsteige und Gehwege
  • in der Zeit von 6 bis 22 Uhr
  • von Schnee und Verunreinigungen zu säuber
  • und bei Schnee und Glatteis zu streuen.

Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von 1 m zu säubern und zu bestreuen.

Eine Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann bei einem Unfall schwerwiegende Folgen für den Grundbesitzer haben. Neben der zivilrechtlichen Haftung, welche durch eine Versicherung abgedeckt werden kann, muss der Grundeigentümer auch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Im Gegensatz zur Stadtgemeinde Landeck als Straßenerhalterin haftet der Anrainer bereits bei leichter Fahrlässigkeit.

Der letzte Wintereinbruch hat wieder gezeigt, dass einige Anrainer diese gesetzliche Verpflichtung wie in den vergangenen Jahren einfach ignorieren. Die Stadtpolizei wird in Zukunft die Durchführung des Winterdienstes auf den Gehsteigen durch die Anrainer besser im Auge behalten und bei groben Verstößen Anzeige erstatten, wobei auch mit kostenpflichtigen Ersatzvornahmen zu rechnen ist.

Zuständig