Parken

Gebührenpflichtige Kurzparkzonen (blaue Bodenmarkierungen)

  • In den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen der Stadt Landeck dürfen Sie je nach Zone 90, 120 oder 180 Minuten lang parken.
  • In den 90-Minuten-Kurzparkzonen und 120-Minuten-Kurzparkzonen gilt die Gebührenpflicht von Montag bis Freitag, 8.00 bis 18.00 Uhr und am Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr.
  • Die 180-Minuten-Kurzparkzonen sind von Montag bis Freitag von 6.00 bis 19.00 Uhr und am Samstag von 6.00 bis 12.00 Uhr gebührenpflichtig.
  • Außerhalb dieser Zeiten können die Parkflächen gebührenfrei benützt werden. 
  • Die Zonen sind blau markiert. Daraus können Sie schließen, dass es für das Parken eine zeitliche Begrenzung bzw. eine Höchstparkdauer gibt. Grundsätzlich sagen die Markierungen allein jedoch noch nichts über eine allfällige Gebührenpflicht aus, dies geht einzig und allein aus der Beschilderung hervor.
  • Für die Zonen „A“, „B“, „C“, „D“ ist es möglich auf Antrag eine Anwohnerparkkarte für diese Zone zu erstellen, es ist jedoch nur eine begrenzte Anzahl an Anwohnerparkkarten vorhanden. 

 

Zone „A“

MO-FR: 06 – 19 Uhr, SA: 06 – 12 Uhr; halbe Stunde: € 0,60 ; Parkdauer: max. 180 Minuten

  • Parkfläche Schulhausplatz: 
  1. Hauptschulplatz
  2. Volksschulplatz
  3. Baumallee entlang des Volksschulparks
  4. Altersheim Landeck
  • Parkfläche Marktplatz:
  1. Vor der Musikschule Landeck
  2. Zwischen den Gebäuden Marktplatz HNr. 3 und 4

 

Zone „B“

MO-FR: 08 – 18 Uhr, SA: 08 – 12 Uhr; halbe Stunde: € 0,60; Parkdauer: max. 120 Minuten

  • Parkfläche: Innparkplatz

 

Zone „C“

MO-FR: 08 – 18 Uhr, SA: 08 – 12 Uhr; halbe Stunde: € 0,60; Parkdauer: max. 90 Minuten

  • Parkfläche: Busbahnhof

 

Zone „D“

MO-DO: 08 – 18 Uhr, FR: 08 – 12 Uhr; halbe Stunde: € 0,60; Parkdauer: max. 90 Minuten

  • Parkfläche: Rathaus Landeck / Schenten

 

Kurzparkzone BH Landeck

MO-FR: 08 – 18 Uhr, SA: 08 – 12 Uhr; halbe Stunde: € 0,60; Parkdauer: max. 90 Minuten

 

Kurzparkzone „alter Stadtplatz“

MO-FR: 08 – 18 Uhr, SA: 08 – 12 Uhr; halbe Stunde: € 0,60; Parkdauer: max. 120 Minuten

 

 

Gebührenfreie Kurzparkzonen (blaue Bodenmarkierungen)

  • In den gebührenfreien Kurzparkzonen der Stadt Landeck dürfen Sie 90 Minuten lang parken.
  • Außerhalb der beschilderten Zeiten können die Parkflächen gebührenfrei benützt werden. 
  • Die Zonen sind blau markiert. Daraus können Sie schließen, dass es für das Parken eine zeitliche Begrenzung bzw. eine Höchstparkdauer gibt. Grundsätzlich sagen die Markierungen allein jedoch noch nichts über eine allfällige Gebührenpflicht aus, dies geht einzig und allein aus der Beschilderung hervor.
  • Keine Anwohnerparkkarten vorhanden

 

Kurzparkzone Perfuchs (Herzog-Friedrich-Straße)

MO-SO: 08 – 12 Uhr & 13 – 18 Uhr; gebührenfreie Parkdauer max. 90 Minuten mit Parkscheibe

 

Kurzparkzone Perfuchs (Bezirksgericht)

MO-FR: 08 – 12 Uhr & 13 – 18 Uhr, SA: 08 – 12 Uhr; gebührenfreie Parkdauer max. 90 Minuten mit Parkscheibe

 

Kurzparkzone Bruggfeldstraße „LanTech“

MO-FR: 08 – 18 Uhr, SA: 08 – 12 Uhr; gebührenfreie Parkdauer max. 90 Minuten mit Parkscheibe

  • Vor den Geschäftsgebäuden von Bruggfeldstraße HNr. 15 bis 9

 

Kurzparkzone Schloss Landeck

MO-SO: 09 – 17 Uhr; gebührenfreie Parkdauer max. 90 Minuten mit Parkscheibe

 

Weitere Parkmöglichkeiten für längere Parkaufenthalte

  • Für längere Parkaufenthalte oder Pendler in die Stadt Landeck bieten sich drei weitere Parkmöglichkeiten in der Stadt Landeck an.
  • Auf diesen Parkflächen ist es möglich auf Antrag eine Dauerparkkarte im Stadtamt Landeck zu erwerben, es ist jedoch nur eine begrenzte Anzahl an Dauerparkkarten vorhanden. 

 

Rathausgarage

MO-SO: 00 – 24 Uhr; die Tarife richten sich nach der Parkdauer (siehe Tabelle)

  • In der Rathausgarage ist der Erwerb einer Monatskarte möglich. Diese 

Monatskarte ist im Bauamt der Stadtgemeinde Landeck für € 70,00 / Monat erhältlich.  

1 Std

 € 1,00

2 Std

 € 2,00

3 Std

 € 3,00

4 Std

 € 4,00

 

 

1 Tag

 € 5,00

2 Tage

 € 10,00

3 Tage

 € 15,00

4 Tage

 € 17,00


 

1 Woche

€ 18,00

2 Wochen

€ 36,00 

3 Wochen

€ 54,00

 

Pendlerparklatz

MO-SO: 00 – 24 Uhr; die Tarife richten sich nach der Parkdauer (siehe Tabelle)

  • Monatskarten für den Pendlerparkplatz können im Stadtamt Landeck oder am Parkautomat vor Ort bezogen werden.

Tageskarte

 € 3,50

Wochenkarte

 € 7,50

Monatskarte

 € 16,00

 

Urtlweg

MO-SO: 00 – 24 Uhr

Grundsätzlich Verwendung der Parkfläche mit Dauerparkkarte, ausgenommen mit Parkscheibe 2 Stunden gebührenfrei

 

 

Weitere Parkmöglichkeiten

 

Tiefgarage Angedair/Öd

Im Ortsteil Angedair wurde von der „Neuen Heimat“ eine Tiefgarage errichtet. Dort können über den Errichter, die „Neue Heimat“, Stellplätze angemietet werden.

 

Tiefgarage Schrofensteinstraße

In der Schrofensteinstraße in Perjen wurde eine Wohnanlage mit Lebensmittelmarkt errichtet. Zusätzlich zu den erforderlichen Stellplätzen wurde ein Tiefgaragengeschoss errichtet. Dort werden Stellplätze von der Stadtgemeinde Landeck vermietet. Bei Interesse für einen Stellplatz in der besagten Tiefgarage kann mit dem Bauamt der Stadtgemeinde Landeck Kontakt aufgenommen werden.

Parkhaus „City Passage“

MO-SO: 00 – 24 Uhr; die Tarife richten sich nach der Parkdauer und werden vom Privatbetreiber vorgegeben.

 

 

Parkraumbewirtschaftung (weiße Bodenmarkierungen)

  • Durch die Einführung der Parkraumbewirtschaftung wird der ruhende Verkehr auf öffentlichen Straßen geregelt. Es wird erwartet, dass es zu deutlichen Verbesserungen für das Parken der ansässigen Bevölkerung, den fließenden Verkehr sowie den Straßen- und Winterdienst kommt.
  • Die drei Zonen (Zentrum = „Ze“, Angedair = „Ag“, Perjen = „Pj“) der Parkraumbewirtschaftung der Stadt Landeck sind mit grünen Schildern am Beginn und am Ende der Zonen markiert.
  • Außerhalb der beschilderten Zonen gelten die gängigen Gesetze der StVO
  • Die Zonen sind weiß markiert. Daraus können Sie schließen, dass es für das Parken eine zeitliche Begrenzung bzw. eine Höchstparkdauer gibt. Grundsätzlich dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge ausschließlich im Bereich der weißen Bodenmarkierungen abgestellt werden. Auf allen nicht markierten öffentlichen Straßen gilt ein generelles Halte- & Parkverbot.  
  • Anwohnerparkkarten 
  • Bewohner in den Parkzonen sind berechtigt, um die Bewilligung zur Entrichtung einer pauschalierten Parkabgabe (Anwohnerparkkarte) anzusuchen. Die Anwohnerparkkarte ist nur in den grünen Parkzonen des jeweiligen Ortsteiles („Ze“ oder „Ag“ oder „Pj“) gültig.

    Eine derartige Bewilligung darf nur erteilt werden:
  • für das Abstellen von Kraftfahrzeugen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 kg,
  •  für die Dauer von höchstens zwei Jahren,
  • wenn der Antragsteller in diesem Gebiet seinen Hauptwohnsitz hat und ein persönliches Interesse nachweist, in der Nähe des Hauptwohnsitzes zu parken, und
  • wenn der Antragsteller Zulassungsbesitzer oder Leasingnehmer eines Kraftfahrzeuges ist oder nachweist, dass ihm ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug auch zur Privatnutzung überlassen wird
  • Pro Haushalt darf nur eine Bewilligung erteilt werden.

Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer muss neuerlich angesucht werden.

Ein Wohnsitzwechsel oder Änderungen der Fahrzeugzulassung sind der Behörde bekanntzugeben. Es ist dann zu prüfen, ob weiterhin die Voraussetzungen für eine Bewilligung gegeben sind.

 

ANSUCHEN ANWOHNERPARKKARTE

Das Ansuchen für die Anwohnerparkkarte kann mittels Antragsformular und den erforderlichen Nachweisen (Abbuchungsauftrag) bei der Stadtgemeinde Landeck eingebracht werden. Formulare und Unterlagen sind auf unserer Website abrufbar.

Nach einer positiven Prüfung des Antrages wird die Bewilligung mittels Bescheids erteilt. Der Bewilligungsbescheid und die zugehörige Parkvignette können dann im Gemeindeamt abgeholt werden oder werden zugesandt.

 

KOSTEN

Die Parkgebühr für die Anwohnerparkkarte beträgt €15,- pro Monat und ist mittels Abbuchungsauftrag monatlich im Voraus zu bezahlen.

Zusätzlich sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eine Eingabegebühr von €14,30 (Bundesabgabe) und eine Verwaltungsabgabe von €20,- (für die Dauer eines Monates) oder €60,- (für eine Dauer bis zu 2 Jahre) zu entrichten. 

 

WEITERE INFORMATIONEN

Für weitere Auskünfte steht die Stadtpolizei unter der Telefonnummer 05442/6909 32 gerne zur Verfügung.

 

ZUSAMMENFASSUNG zu der Anwohnerparkkarte:

  • Weiße Bodenmarkierung:
  • Parkzonen:
    • Anwohnerparkzone Zentrum = „Ze“
      • Malserstraße (Pümpelparkplatz)
    • Anwohnerparkzone Angedair = „Ag“
      • Ortsteil Angedair (siehe Karte)
    • Anwohnerparkzone Perjen = „Pj“
      • Ortsteil Perjen (siehe Karte)

  • Geltungsbereich:  Montag - Samstag, 0.00 - 24.00 Uhr
  • Gebühren:
    • 2 Stunden gebührenfrei (Parkscheibe)
    • 3 Stunden € 1,20
    • 4 Stunden € 2,40
    • 24 Stunden € 4,00
    • Anwohnerparken mit Parkvignette € 15,00 / Monat)

 

EASY PARK: 

PARKTICKETS JETZT EINFACH PER APP BEZAHLEN

  • Easy parken in Landeck: Parktickets auf allen Parkflächen jetzt einfach per App bezahlen

Landeck bietet Ihnen auch das Parken mit der EasyPark-App an, als Alternative zum Ticketkauf am Parkscheinautomaten. 

Das Parken per App hat viele Vorteile: 

  • Autofahrer:innen müssen kein passendes Kleingeld mehr bereithalten und vorausschauend in den Parkscheinautomaten werfen. 
  • Mit EasyPark können Sie die Parkzeit flexibel starten, stoppen und verlängern. 
  • Überbezahlung oder eiliges Nachlösen am Automaten gehören somit der Vergangenheit an. 
  • Außerdem werden Parkvorgänge minutengenau abgerechnet.

 

So funktioniert die App: 3 Schritte zum digitalen Parken

  1. Einfach die EasyPark-App auf das Smartphone laden, registrieren und die gewünschte Zahlungsart auswählen.
  2. Beim Öffnen der App den Standort überprüfen, die Parkzeit mit dem Rad bestimmen und den Parkvorgang starten.
  3. Zum manuellen Stoppen oder Verlängern erneut das Rad bedienen. Das Parken endet ansonsten automatisch, sobald die eingestellte Parkzeit abläuft.

 

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