Nähere Infos zu folgenden Fragen finden Sie im beigefügten Dokument.
- Unter welchen Voraussetzungen können Sie als Unionsbürgerin oder Unionsbürger bei der Europawahl am 9. Juni 2024 wählen?
- Was haben Sie als Unionsbürgerin oder als Unionsbürger zu unternehmen, wenn Sie derzeit noch nicht – oder nicht mehr – in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt werden?
- Welche Unterlagen benötigen Sie für die Antragstellung?
- Wie lange werden Sie nach Aufnahme in der Europa-Wählerevidenz geführt?
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