Informationen zur Europa-Wählerevidenz

Veröffentlichungsdatum11.03.2024Lesedauer< 1 MinuteKategorienSonstiges

Nähere Infos zu folgenden Fragen finden Sie im beigefügten Dokument. 

  • Unter welchen Voraussetzungen können Sie als Unionsbürgerin oder Unionsbürger bei der Europawahl am 9. Juni 2024 wählen?

  • Was haben Sie als Unionsbürgerin oder als Unionsbürger zu unternehmen, wenn Sie derzeit noch nicht – oder nicht mehr – in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt werden?

  • Welche Unterlagen benötigen Sie für die Antragstellung?

  • Wie lange werden Sie nach Aufnahme in der Europa-Wählerevidenz geführt?

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